Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2016/139  

Betreff: Erlass einer neuen Entschädigungssatzung wegen Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Führungsgruppe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
Beratungsfolge:
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
01.11.2016 
11. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes geändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
17.11.2016 
11. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neuer Entwurf Entschädigungssatzung 2016 PDF-Dokument

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 13.07.2016 von Amtsvorsteher Holger Klose berichtet, besteht seit längerem die sogenannte Führungsgruppe aus dem Amtsvorsteher, seinen beiden Stellvertretern, der Finanzausschussvorsitzenden und dem Leitenden Verwaltungsbeamten. Diese wurde insbesondere zur Abstimmung von schnell zu treffenden Entscheidungen sowie Vorbereitung von Sitzungen der Amtsgremien eingerichtet und hat in den zurück liegenden Jahren mehr oder weniger viele verschiedene Gesprächstermine wahrgenommen. Hierbei haben insbesondere die beiden stellvertretenden Amtsvorsteher sowie auch die Finanzausschussvorsitzende keine Entschädigung erhalten. In dieser Hinsicht wurde von Herrn Peter Boyens der Vorschlag unterbreitet, zeitnah eine Entschädigungsregelung für die Zukunft zu schaffen, um auch die Mutivation der Beiteiligten aufrecht zu erhalten. Ein in dieser Hinsicht von LVB Herrn Stölting durchgeführte Rechtsprüfung hat nach entsprechender Einbindung der Kommunalaufsicht nachstehende Ergebnis:

Der erste und zweite stellvertretende Amtsvorsteher können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 der Entschädigungsverordnung und die Finanzausschussvorsitzende gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Entschädigungsverordnung, eine  monatliche oder anlassbezogene Aufwandsentschädigung bekommen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Amtsvorsteher dar die des Amtsvorstehers nicht erreichen. In der Bürgermeisterdienstbesprechung wurden nachstehende monatliche Pauschalen für denkbar gehalten:

 

-          Finanzausschussvorsitzende 200,00 €

-          2. stellvertrender Amtsvorsteher 200,00 €

-          1. Stellvertretender Amtsvorsteher 400,00 €

Die Entschädigungssatzung des Amtes würde demnach um nachstehenden neuen § 2a ergänzt: Entschädigung für die weiteren Mitglieder der Führungsgruppe bestehend aus den beiden stellvertretenden Amtsvorstehern bzw. Amtsvorsteherinnen sowie des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses.

Die weiteren Mitglieder der Führungsgruppe erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung nachstehende monatliche Aufwandsentschädigung:

a)      1. Stellvertretender Amtsvorsteher bzw. 1. Stellvertretende Amtsvorsteherin400,00 €

b)      2. Stellvertretender Amtsvorsteher bzw. 2. Stellvertretende Amtsvorsteherin200,00 €

c)      Finanzausschussvorsitzender bzw. Finanzausschussvorsitzende200,00 €

Es wird vorgeschlagen die neue Entschädigungssatzung rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt/der Amtsausschuss beschließt die im Entwurf vorliegende Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten zu lassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es fallen somit jährliche Mehrkosten von 9600,00 € an.

 

 


Anlage/n:

Entwurf Entschädigungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neuer Entwurf Entschädigungssatzung 2016 (46 KB) PDF-Dokument (59 KB)    
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