Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2016/140  

Betreff: Eventueller Abschluss von einer Kommunal-Rechtssschutz- sowie Vermögenseigenschadenversicherung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
17.11.2016 
11. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
01.11.2016 
11. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:    Kommunal- und Rechtsschutzversicherung

 

Im Hinblick auf derzeit ggf. auch zukünftig anhängende Rechtsstreitigkeiten (z.B. derzeitige Widerspruchs- und Klageverfahren in Sachen Rückforderung von Zuschüssen für die Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder zukünftig Gefahr von Rückforderung von Zuschüssen für den Markttreff Wiemersdorf auf Grund von Vergabefehlern) des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden ergibt sich die Frage, ob es sinnvoll ist eine Kommunal-Rechtsschutzversicherung mit den möglichen einzeln abschließbaren Bausteinen für Arbeitgeber-Rechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Gewerberaumrechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz abzuschließen. Dabei beinhaltet der oben genannte Arbeitgeber-Rechtsschutz (Baustein A):

-          Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

-          Verwaltungs-Rechtsschutz

-          Rechtsschutz für Bau-und Erschließungsangelegenheiten

Im Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S) sind Verfahren aus der Vergabe öffentlicher Aufträge  mit versichert. Der Abschluss einer mit oben aufgeführten Bausteine enthaltenen Kommunal-Rechtsschutzversicherung würde bei der Größenordnung unserer Amtsverwaltung eine jährliche Versicherungsprämie von rund 5.900,00 € inklusive Versicherungssteuer verursachen, sofern nur einzelne  Bausteine vereinbart würden, würde sich die Versicherungsprämie entsprechend reduzieren.

 

Rückblick:

 

Das Amt verfügt in der Zeit von 1988 bis 2003 über eine Kommunal-Strafrechtsschutzversicherung bei der WGV, die wegen mangelnder Inanspruchnahme durch Beschluss des Amtsausschusses vom 18.06.2003 gekündigt wurde. Daraufhin wurde ab 2004 eine Dienstreiserechtsschutzversicherung bei der WGV Stuttgart für die Mitarbeiter und für die amtsangehörigen Gemeinden mit einer jährlichen Prämie von rund 210,00 € abgeschlossen. Diese Versicherung besteht seit dem unverändert; bis dato wurden keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen.

 

Sachverhalt:   Vermögenseigenschadenversicherung

 

Unter Berücksichtigung der eingangs aufgeführten Darlegungen ist weiterhin zu überprüfen, ob es möglich ist, eine Vermögenseigenschadenversicherung abzuschließen. Hierbei leistet der Versicherer dem Versicherungsnehmer Entschädigung für Vermögensschäden, die ihm unmittelbar durch wenigstens fahrlässige Dienstpflichtverletzungen von Vertrauenspersonen zugefügt werden. Vertrauenspersonen sind die im Dienstverhältnis zum Versicherungsnehmer stehenden Beamten, Ehrenbeamten, Beschäftigte sowie die Mitglieder der Vertretungskörperschaft. Bei der Größe (Einwohnerzahl des Amtes) des Amtes wäre nach jetzigem Stand eine Versicherungsprämie von rund 4.500,00 € inklusive  Versicherungssteuer einzuplanen.

 

Rückblick:

 

Bis zum Jahre 2004 verfügte das Amt bei der Zürich- Atripina Versicherung in Köln über eine Vermögenseigenschadenversicherung mit einer jährlichen Versicherungsprämie von seinerzeit rund 3.100,00 €. Diese wurde seinerzeit nach Gegenüberstellung des Versicherungsverlaufes (Prämienhöhe versus Versicherungsleistung) gekündigt.

Die Führungsgruppe des Amtes hat sich in einem Treffen am 26.09.2016 mit der oben aufgeführten Thematik befasst und ist hierbei zu der Einschätzung gekommen, keine neuen Versicherungsverträge abzuschließen. Dies auch vor dem Hintergrund, das anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren im Falle eines Neuabschlusses ohnehin nicht mitversichert wären.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss empfiehlt/ der Amtsausschuss beschließt unter Berücksichtigung des oben genannten Sachverhaltes eine/keine weiteren Bausteine der Kommunal-Rechtsschutzversicherung wie auch Vermögeneigenschadenversicherung abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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