Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2016/146  

Betreff: Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
05.12.2016 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2016-07-06 Änderung Brandschutzgesetz  
2016-10-21 Mustersatzung Kameradschaftskasse PDF-Dokument
2016-10-14 Handlungshilfe Kameradschaftskassen  

Sachverhalt:

Der neu eingefügte § 2 a Abs. 1 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) stellt insbesondere klar, dass das Vermögen von Feuerwehrkameradschaftskassen als öffentlich-rechtliches Sondervermögen einzustufen ist. Bisher existierende Kameradschaftskassen werden als Sondervermögen weitergeführt. Wenn eine Kameradschaftskasse gewünscht ist, hat die Gemeindevertretung bis zum 31.12.2016 eine entsprechende Satzung zu beschließen. Hierzu wurde vom Landesfeuerwehrverband eine Mustersatzung erarbeitet, die vom Ministerium am 26.09.2016 veröffentlicht wurde (Mustersatzung: Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr).

In dieser Satzung sind von der Gemeinde folgende Wertgrenzen und Höchstbeträge festzulegen:

 

§ 3 der Mustersatzung, Zuwendungen an die Kameradschaftskasse:

Über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse ist eine Wertgrenze festzulegen, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet.  Laut Handlungsleitpfaden wird empfohlen, die Wertgrenze entsprechend der Höhe für die Spendenannahme von Bürgermeistern/innen gemäß der Hauptsatzung zu übernehmen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Bimöhlen sieht eine freie Entscheidung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über Spenden bis zu einem Betrag von 2.500 EUR vor.

 

§ 7 Abs. 7 der Mustersatzung, Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben:

Über die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bestimmt die Wehrführung. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist von der Gemeinde festzulegen.

 

§ 9 Abs. 2 der Mustersatzung, Höchstbetrag für die Entscheidung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben:

Über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben ist ein Höchstbetrag festzulegen, bis zu deren Höhe die Wehrführung entscheidet.

 

Über die vorstehenden Beträge entscheidet die Gemeinde. Es wird empfohlen, diese vorab mit der Wehrführung abzustimmen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von der vom Ministerium veröffentlichten Mustersatzung Abweichungen nur zulässig sind, wenn das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes zugestimmt hat.

 

 


Beschlussvorschlag:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

  1. Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf ______EUR festgelegt.
  2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf _____ EUR festgelegt.
  3.  Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf ______ EUR festgelegt:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-07-06 Änderung Brandschutzgesetz (79 KB)      
Anlage 2 2 2016-10-21 Mustersatzung Kameradschaftskasse (20 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 3 3 2016-10-14 Handlungshilfe Kameradschaftskassen (316 KB)      
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