Vorlage - VO/01/2016/140
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Sachverhalt:
In der jetzigen Hauptsatzung ist im § 5 Abs. 5 (Nr. 1 und 3) geregelt, dass die Gemeindevertretung den Ausschüssen die Befugnis erteilt, festgelegte Ziele und Grundsätze zu übertragen und Entscheidungen zu treffen über den Erwerb von Vermögensgegenständen und den Abschluss von Leasingverträgen. Da diese aber nur an die Bürgermeisterin oder den Hauptausschuss übertragen werden darf, müssen diese beiden Positionen herausgenommen werden. Dieses trifft zu, da für die Bürgermeisterin in der Hauptsatzung eine entsprechende, wertmäßig begrenzte Übertragung vorgesehen ist und es in einer ehrenamtlichen Gemeinde keinen Hauptausschuss gibt.
Weiterhin sieht die jetzige Hauptsatzung vor, dass die Bürgermeisterin gem. § 2 Abs. 2 Nr. 7 über die Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 500,-- € entscheiden kann. Da dieser Betrag jedoch nicht mehr zeitgemäß ist und in vergleichbaren Gemeinden die Bürgermeister / Bürgermeisterinnen über einen höherer Betrag entscheiden können, sollte der Betrag auf 2.500,-- € erhöht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit Wirkung zum 01.01.2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
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1 | 2016-11-03 Hauptsatzung Armstedt 2016 Entwurf (49 KB) | (68 KB) |