Vorlage - VO/16/2016/377
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Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses vom 08.06.2016 zur Beschaffung von hydraulischem Rettungsgerät (Schere/Spreizer) für die Freiwillige Feuerwehr und der in diesem Zusammenhang erfolgten Ermächtigung des Bürgermeisters, im Zusammenwirken mit dem Wehrführer nach vorangegangenem freihändigen Vergabeverfahren den Beschaffungsauftrag zu erteilen, wurde der Rechtsanwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek am 11.10.2016 der Auftrag zur Durchführung des Vergabeverfahrens dieser Beschaffung zu einem Honorar von 1.500,00 € zzgl. 3 % Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer, somit 1.838,55 € brutto, erteilt. Im Wege der freihändigen Vergabe wurde das Vergabeverfahren durch die Rechtsanwaltskanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek durchgeführt und der Firma Matuczak Feuerschutz Inh. Florian Gripp e.K. aus Preetz aufgrund des wirtschaftlichsten Angebotes der Zuschlag zum Erwerb des hydraulischen Rettungsgerätes gemäß Angebot vom 04.11.2016 zum Preis von 17.111,40 € netto zzgl. 19 % MwSt., brutto 20.362,57 € erteilt.
Diese Beschaffungsmaßnahme wird durch den Kreis Segeberg im Rahmen der Förderrichtlinien gemäß § 30 Finanzausgleichsgesetz mit 30 % von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 12.000,00 €, somit mit einer Zuweisung in Höhe von 3.600,00 € gefördert.
Beschlussvorschlag:
Es wird der Auftragserteilung gegenüber der Firma Matuczak Feuerschutz Inh. Florian Gripp e.K. aus Preetz aufgrund des wirtschaftlichsten Angebotes zum Preis von 17.111,40 € netto zzgl. 19 % MwSt., brutto 20.362,57 € zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-12-13 Vergabeunterlagen Beschaffung hydraulisches Rettungsgerät (1141 KB) |