Vorlage - VO/01/2017/142
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Sachverhalt:
Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt, Herr Jan Stockhorst, hat am 30.12.2016 gegenüber seiner Dienstvorgesetzten, der Bürgermeisterin Frau Maren Horstmann, schriftlich seinen Rücktritt als Wehrführer mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) kann ein Ehrenbeamter jederzeit seine Entlassung in schriftlicher Form gegenüber seinem Dienstvorgesetzten (Bürgermeister/in der Gemeinde) verlangen. Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen.
Aus diesem Grund wurde Herrn Jan Stockhorst mit Schreiben vom 24.01.2017 schriftlich bestätigt, dass seine Rücktrittserklärung vom 30.12.2016 bei der Gemeinde am 30.12.2016 eingegangen ist und er auf sein Verlangen mit Wirkung vom 30.12.2016 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Armstedt entlassen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Rücktrittserklärung des Herrn Jan Stockhorst vom 30.12.2016 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Armstedt mit Wirkung vom 30.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-01-24 Stockhorst Jan, schriftliche Entlassung aufgrund Rücktrittserklärung (58 KB) | ||||
2 | 2016-12-30 Rücktrittserklärung Jan Stockhorst Wehrführer FF Armstedt (10 KB) |