Vorlage - VO/06/2017/120
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Sachverhalt:
Aufgrund des neu eingeführten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wurde der Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hitzhusen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen erforderlich, die am 10.11.2016 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde. Demnach ist von der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen für jedes Haushaltsjahr ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorzulegen ist.
Beschlussvorschlag:
Dem von der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen vorgelegte Einnahme- und Ausgabeplan 2017 für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird von der Gemeindevertretung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-02-17 Einnahme- und Ausgabeplan FF Hitzhusen 2017 (104 KB) |