Vorlage - VO/04/2017/105
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Sachverhalt:
Nachdem auf der letzten Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2016 diverse Nachwahlen für den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten erfolgt sind, ist das Sitzverteilungsverhältnis zwischen Gemeindevertretern und bürgerlichen Ausschussmitgliedern gem. § 46 Abs. 3 Gemeindeordnung nicht mehr gegeben. Aus diesem Grunde muss die Hauptsatzung im § 5 – Ständige Ausschüsse – geändert werden und in einem weiteren Tagesordnungspunkt müssen Nachwahlen von zwei Gemeindevertretern erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt die im Entwurf vorgelegte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Föhrden-Barl.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Föhrden-Barl
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung Föhrden-Barl (35 KB) | (45 KB) |