Vorlage - VO/04/2017/106
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Sachverhalt:
Nachdem die Hauptsatzung im § 5 – Ständige Ausschüsse – geändert wurde, müssen Nachwahlen von zwei Gemeindevertretern erfolgen. Das Vorschlagsrecht für die Besetzung hat die NWG-Fraktion. Sie kann zwei Gemeindevertreter vorschlagen, könnte aber auch hierauf verzichten.
Beschlussvorschlag:
Von der NWG-Fraktion werden folgende zwei Gemeindevertreter vorgeschlagen und gewählt:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: