Vorlage - VO/04/2017/107
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Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.05.2016 unter Einbindung der Einwohner im Rahmen eines gemeindlichen informellen Planungskonzeptes eine Stellungnahme bei der Landesplanung über die Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Gemeinde Föhrden-Barl abgegeben hatte, ist nunmehr erneut darüber zu befinden, ob diese Stellungnahme im Rahmen des jetzigen o. a. Beteiligungsverfahrens gem. § 5 Abs. 5 bis 7 Landesplanungsgesetz wiederum gleichlautend abgegeben wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die bereits durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.05.2016 bei der Landesplanung abgegebene Stellungnahme über die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf Föhrden-Barler Gemeindegebiet im nun bis zum 30.06.2017 möglichen Beteiligungsverfahren nochmals im gleichen Wortlaut abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: