Vorlage - VO/11/2017/122
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Sachverhalt:
Aufgrund des neu eingeführten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wurde der Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasenkrug für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug erforderlich, die am 08.12.2016 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde. Demnach ist von der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug für jedes Haushaltsjahr ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorzulegen ist.
Beschlussvorschlag:
Dem von der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug vorgelegten Einnahme- und Ausgabeplan 2017 für die Kameradschaftskasse der Feuerwehr wird von der Gemeindevertretung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-03-14 Einnahmen- und Ausgabenplan 2017 (pdf) (143 KB) |