Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2017/150  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden des Amtsvorstehers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
03.05.2017 
12. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es gilt das Meiststimmenverfahren. Hier zählen nur die Ja-Stimmen..


Beschlussvorschlag:

  1. Anträge zum Wahlverfahren für die Wahl des 1. Stellvertreters

a)      Es wird nicht das Verfahren nach § 11 Abs. 2 AO beantragt, d.h., es wird nicht von Mitgliedern des Amtsausschusses, die auf Vorschlag einer politischen Partei oder einer Wählergruppe in die Gemeindevertretung gewählt sind, das Verlangen vorgebracht, dass die Stellvertretenden auf ihren Vorschlag gewählt werden.

In diesem Fall gilt das Meiststimmenverfahren. Es werden keine weiteren Anträge gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

 

alternativ

 

Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen)                            gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.

 

Für die Wahl der 1.stellvertretenden Amtsvorsteherin / des 1. stellvertretenden Amtsvorstehers wird vorgeschlagen

 

 

 

In offener / geheimer Abstimmung erhält Frau / Herr

 

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

 

Damit ist Frau / Herrzur 1. stellvertretenden Amtsvorsteherin / zum 1. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt. Frau / Herr                                           nimmt die Wahl an.

 

  1. Anträge zum Wahlverfahren für die Wahl des 2. Stellvertreters

Es wird nicht das Verfahren nach § 11 Abs. 2 AO beantragt, d.h., es wird nicht von Mitgliedern des Amtsausschusses, die auf Vorschlag einer politischen Partei oder einer Wählergruppe in die Gemeindevertretung gewählt sind, das Verlangen vorgebracht, dass die Stellvertretenden auf ihren Vorschlag gewählt werden.

In diesem Fall gilt das Meiststimmenverfahren. Es werden keine weiteren Anträge gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

 

alternativ

 

Es wird geheime Abstimmung beantragt, so dass ein Wahlausschuss bestehend aus (2 Personen)                            gebildet wird, der die Abwicklung der Wahl mit Stimmzetteln abwickelt / begleitet.

 

Für die Wahl der / des 2. Stellvertretenden der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers wird vorgeschlagen

 

 

 

In offener / geheimer Abstimmung erhält Frau / Herr

 

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

 

Damit ist Frau / Herrzur / zum 2. stellv. Amtsvorsteherin / Amtsvorsteher gewählt. Frau / Herr                                           nimmt die Wahl an.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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