Vorlage - VO/16/2017/393
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Sachverhalt:
Für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) läuft derzeit noch bis 30.06.2017 das Beteiligungsverfahren gem. § 5 Landesplanungsgesetz. Im vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung wurde das beabsichtigte Eignungsgebiet „Dorotheental“ wiederum nicht aufgenommen. Begründet wurde dies mit einer sog. Riegelbildung, d. h., in Anbindung an den geplanten Bürgerwindpark Großenaspe (Dr. Lüth) sieht die Landesplanung eine zu große zusammenhängende Bebauung durch Windkraftanlagen. Das von dem Grundeigentümer Peter Kollster für den beabsichtigten Windpark Dorotheental beauftragte Planungsbüro hat die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vorbereitet, damit die von der Landesplanung begründete Riegelbildung entkräftet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt, die im Entwurf vorgelegte Stellungnahme des Planungsbüros Ebert Erneuerbare Energien Wind GmbH & Co. KG zur bisher nicht in den Entwurf des Regionalplanes aufgenommenen Windparkfläche Dorotheental zum Beschluss zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-04-11 Konzept zur Projektvorstellung (545 KB) |