Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2017/397  

Betreff: B-Plan 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
16.05.2017 
17. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der PUMA Großenaspe hat am 06.10.2016 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des B-Plan Nr. 8 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist durchgeführt worden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde unmittelbar vor dieser Sitzung durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken müssen nun durch die Gemeinde bewertet und abgewogen werden. Hierüber ist ein Beschluss zu fassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB´s nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe am 16.05.2017 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme, Az.

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe

2017-03-16

Archäologisches Landesamt - Obere Denkmalschutzbehörde

 

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplan wird keine weitere Bautätigkeit vorbereitet.

Die Hinweise sind grundsätzlich zu beachten, können jedoch in einem aufgehobenen B-Plan nicht festgesetzt werden.

 

 

2017-03-21

Gemeinde Bimöhlen

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-21

Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-23

LLUR - Technischer Umweltschutz Regionaldezernat Südost

Frau Kathrin Goldberg

Az 765-BLP-Nr. 8 Aufhbg.23.3.2017

 

Kathrin.goldberg@llur.landsh.de

 

Zu den mir vorgelegten Planunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorzubringen.

 

Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile.

Keine Abwägung erforderlich.

Bei Planänderung oder Ergänzung erfolgt eine erneute Beteiligung.

2017-03-24

Gemeinde Hardebek

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-27

Schleswig-Holstein Netz AG

Seitens der Schleswig-Holstein Netz AG bestehen im Strom- sowie Gasbereich keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

2017-03-28

Untere Forstbehörde

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken.

 

Die zwischenzeitlich entstandene Waldfläche auf dem Flurstück 54/4 der Flur 11 wird künftig durch die Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes geschützt.

 

 

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Der Hinweis zur Waldfläche wird zur Kenntnis genommen.

Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

 

2017-04-07

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen

 

Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

Keine Abwägung erforderlich.

2017-04-20

Kreis Segeberg – Kreisplanung

Az 61.00.7

Frau Cindy Hannemann

 

Cindy.hannemann@kreis-segeberg.de

für die Fachabteilungen

 

 

 

Fachabteilung Tiefbau,

 

Innerhalb der festgesetzten OD obliegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde.

 

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Untere Bauaufsichtsbehörde,

 

keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Vorbeugender Brandschutz,

 

Aus brandschutztechnishcer Sicht bestehen keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Kreisplanung

 

Keine Anregung

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Untere Denkmalschutzbehörde

 

Keine denkmalrechtlichen Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Untere Naturschutzbehörde

 

Keine Anregungen und Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Wasser-Boden-Abfall

 

 

Schutzgut Abwasser

 

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht – Schmutz- und Nioderschlagswasser – keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Schutzgut Gewässerschutz

 

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Schutzgut Bodenschutz

 

Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Schutzgut Grundwasserschutz

 

Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die Aufhebung keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Schutzgut Grundwasserschutz - Geothermie),

 

keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz,

 

keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Sozialplanung

 

Keine Stelluingnahme

Keine Abwägung erforderlich

 

Fachabteilung Verkehrsbehörde

 

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Ende der Einwendungen 24.04.2017 12:34 Uhr

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

 

Nicht in Allris rein

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

Stand 04.05.2017, 09:29 Uhr

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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