Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2017/398  

Betreff: B-Plan 8 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
16.05.2017 
17. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung)  für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße“ der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der fhzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.03.2017 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin nicht abgegeben.

 

Umweltbezogene Hinweise wurden daraufhin vom

 

-          Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein 16.03.2017

-          LLUR (Untere Forstbehörde) 28.03.2017

 

abgegeben.

 

 

Der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg empfiehlt den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe hat am 16.05.2017 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht nachteilig berührt.

Eine weitergehende Untersuchung oder Umweltprüfung unterbleibt.

 

 

ACHTUNG, Text muss evtl noch überarbeitet werden vom Planungsbüro.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

Erstelldatum  25.04.2017 09:56:28

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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