Vorlage - VO/02/2017/160
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen
Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017
Die Lärmkarten 2012 sind gemäß § 47 c BImSchG (Bundes Immissions Schutz Gesetz) bis zum 18.06.2017 zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Die GV Bimöhlen hat in ihrer Sitzung am 16.09.2013 unter TOP 8 den endgültigen Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47 d BimSchG als Satzung beschlossen.
Die Satzung hing vom 15.01.2014 – 23.01.2014 sowohl in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Bimöhlen als auch des Amtes Bad Bramstedt-Land aus.
Die entsprechenden Unterlagen wurden an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Technischer Umweltschutz) (LLUR) gegeben.
Von dort gab es jedoch die Rückmeldung, dass den übersanden Unterlagen zu entnehmen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen aus dem Jahr 2013/2014 ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47 d Abs. 3 BImSchG aufgestellt wurde. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werden von der EU-Kommission bzw. dem Umwelt-Bundesamt Lärmaktionspläne mit Mängeln bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit zurückgewiesen.
Um der Öffentlichkeit die Mitwirkung bei der Aufstellung des Aktionsplan noch nachträglich zu ermöglichen, wurde der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 19.05.-19.06.2017 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben , Anregungen oder Einwendungen einzubringen.
Sofern Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden, sind diese in einer erneuten Entscheidung der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Wenn keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden ist aus hiesiger Sicht keine erneute Befassung der GV notwendig.
Das Umweltbundesamt hat angekündigt, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplan bis zum 30.06.2017 abgeschlossen sein sollte, um im Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt zu werden.
Folgende Einwendungen sind eingegangen. Diese Einwendungen werden nebenstehend abgewogen:
Datum und Name / Adresse der Einwendung | Einwendung | Abwägungsvorschlag |
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Es sind keine Einwendungen / Hinweise/Ergänzungsvorschläge eingegangen.
Oder
Die eingegangenen Einwendungen führen zu keiner Änderung des Lärmaktionsplanes.
Oder
Die eingegangenen Einwendungen führen zu einer Änderung des Lärmaktionsplanes.
Aus diesem Grund beschließt die Gemeinde Bimöhlen / der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Bimöhlen, dass der Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bimöhlen vom 16.09.2013
- Weiterhin Bestand hat. - ODER
- Weiterhin bestand hat. - ODER
- In den oben bezeichneten Punkten zu ändern ist.
1.Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Für den Fall, dass Einwendungen nach dem Termin der Gemeindevertretersitzung eingehen, wird folgendes beschlossen:
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen
ODER
- Der Bauausschuss (PUMA) wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen
Oder
- Die Gemeindevertretung wird erneut kurzfristig zusammen kommen
2. Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
ACHTUNG: Hinweis für das Protokoll:
Vor Abgabe bitte Rücksprache mit Frau Scheunemann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: