Vorlage - VO/01/2017/150
|
|
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 29.05.2017 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 (Wortlaut siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-05-31 Skopierer-o17053108050 (98 KB) |