Vorlage - VO/10/2017/105
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 01.06.2017 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 Wortlaut siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
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1 | 2017-06-01 Skopierer-o17060118090 (94 KB) |