Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2017/411  

Betreff: Einteilung des Gemeindegebiets für die Kommunalwahl am 06.05.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
14.06.2017 
21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2017-06-09 Vorschlag Einteilung Großenaspe in Wahlkreise und Wahlbezirke -pdf-  

Sachverhalt:

Die Kreiswahlleitung benötigt für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 06.05.2018 bereits im Herbst 2017 die Wahlkreiseinteilung der Gemeinden, um für die mit der Gemeindewahl verbundene Kreiswahl die Wahlkreiseinteilung entsprechend beschließen zu können. Damit haben die Parteien ausreichend Zeit für die Kandidatenaufstellung.

 

Bei der Wahlkreiseinteilung des Kreises dürfen die Gemeindewahlkreise nicht durchschnitten werden, insofern ist die Kreiswahlleitung auf die Planungen der Gemeinden angewiesen.

 

Aufgrund der arbeits- und zeitaufwendigen Ergebnisfeststellung bei der Gemeinde- und Kreiswahl im Gegensatz zu Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen wird empfohlen, das Gemeindegebiet wie auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen in 3 Wahlkreise und 4 Wahlbezirke (siehe Anlage) einzuteilen. Gemäß § 15 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sind bei der Einteilung des Gemeindegebiets die Einwohnerzahlen vom 31.12.2015 (2.883 Einwohner) zu berücksichtigen. Die Größe der Gemeindegebiete darf maximal um +/- 20 % abweichen.

 

2.883 Einwohner : 3 Wahlkreise = 961 Einwohner, davon max. + 20 % und min. -20 %

= 1.153 Einwohner maximal pro Wahlgebiet,

=    768 Einwohner minimal pro Wahlgebiet.

 

Ein Vorschlag für eine mögliche Wahlkreiseinteilung in 3 Wahlkreise und 4 Wahlbezirke, nämlich

„Wahlkreis I Großenaspe-Mitte“ (1 Wahlbezirk) mit 980 Einwohnern,

„Wahlkreis II Großenaspe-Süd“ (1 Wahlbezirk) mit 1.042 Einwohnern,

„Wahlkreis III Großenaspe-Nord“ (2 Wahlbezirke) mit 859 Einwohnern,

ist beigefügt.

 

Ferner ist für jeden Wahlbezirk ein Wahllokal zu bestimmen sowie ein Wahlvorstand, bestehend aus mindestens 6 Mitgliedern, wobei zu beachten ist, dass kein Mandatsträger Mitglied im Wahlvorstand sein darf.

 


Beschlussvorschlag:

Nach einer Aussprache besteht Einvernehmen, das Gemeindegebiet für die bevorstehende Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl) am 06.05.2018 in folgende 3 Wahlkreise gemäß Anlage einzuteilen:

 

Wahlkreis I Großenaspe-Mitte bestehend aus 1 Wahlbezirk

Wahlkreis II Großenaspe-Süd bestehend aus 1 Wahlbezirk

Wahlkreis III Großenaspe-Nord bestehend aus 2 Wahlbezirken.

 

Folgende Wahllokale werden für die Kommunalwahl am 06.05.2018 bestimmt:

 

Wahlkreis I Großenaspe-Mitte: Restaurant „Zum Griechen“ in Timm`s Gasthof

Wahlkreis II Großenaspe-Süd:Schule

Wahlkreis III Großenaspe-Nord, Wahlbezirk 1: Feuerwehrhaus

Wahlkreis III Großenaspe-Nord, Wahlbezirk 2: Seminarhaus Anette Steinhof

 

 

Die Mitglieder für die 4 zu bildenden Wahlvorstände werden nach interfraktioneller Absprache kurzfristig der Amtsverwaltung mitgeteilt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-06-09 Vorschlag Einteilung Großenaspe in Wahlkreise und Wahlbezirke -pdf- (121 KB)      
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