Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2017/153  

Betreff: B2 Teil 1 2.Änderung - Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 Teil 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
26.06.2017 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

Für das Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde Armstedt ist eine größere Unterstellmöglichkeit zu schaffen.

Diese soll evtl. anschließend an die jetzige Bebauung vorgenommen werden. Ob es ein Anbau wird oder ein freistehendes Gebäude ist zum heutige Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.

Der Bebbauungsplan bietet jedoch in seinen jetzigen Festsetzungen nicht ausreichend Erweiterungsfläche. Dies soll durch Änderung / Erweiterung des Bebauungsplan erreicht werden. Das Planverfahren nimmt ca 1 Jahr in Anspruch bis zur Genehmigung. Um keine Zeit zu verschenken, soll bereits jetzt mit der Änderung des B-Planes begonnen werden, auch wenn die genaue Planung für das Feuerwehrfahrzeug /Garage/Halle noch nicht abgeschlossen ist.

 

Der folgende Beschluss wird gefasst:

 

 

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil 1 2. Änderung für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a
    Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Am Wiesenhof, Sonderfläche Feuerwehr, Am Wiesenhof 5“
    soll wie folgt geändert werden:
    Die Fläche für den Gemeinbedarf "Feuerwehr" soll vergrößert werden, um für das Feuerwehrfahrzeug eine Unterstellhalle errichten zu können.
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Produkt 73
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen und eintragen

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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