Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/08/2017/246  

Betreff: B 9 1.vÄ - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wiemersdorf Entscheidung
20.09.2017 
29. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Entwurf zur 1. Vereinfachten Änderung des B-Plan Nr. 9 (Gärtnerstraße) lag in der Zeit vom 18.07.2017 bis 18.08.2017 öffentlich aus.

 


Beschlussvorschlag:

 

Stand 05.09.2017 11:53 Uhr

 

Anlage zu TOP         :

zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 20.09.2017

 

Abwägungsbeschluss:

Zur Aufstellung der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet „Verlängerung der Gärtnerstraße; östlich der Kieler Straße (L319), zwischen Ziegeleiweg und Großenasper Weg

 

 

Die Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf am 20.09.2017 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

28.07.2017

Untere Forstbehörde

Aus forstbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Wald wird durch die Planungen direkt oder indirekt nicht betroffen.

Keine Abwägung erforderlich.

07.08.2017

 

Kreis SegebergKreis SegebergFachdienst 61.00 – Kreisplanung

Frau cindy-hannemann@kreis-segeberg.de

 

Az 61.00.7

Nach Anhörung meiner Fachabteilungen im Hause nehme ich zu der Planung wie folgt Stellung:

 

 

 

Tiefbau

Tiefbau nicht betroffen!

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Anregungen/ Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Vorbeugender Brandschutz

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Kreisplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Untere Denkmalschutzbehörde

Es bestehen keine denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Untere Naturschutzbehörde

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

SG Bodenschutz

Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.

SG Grundwasserschutz

Keine Bedenken aus Sicht des Grundwasserschutzes.

 

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Bedenken.

 

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

 

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

 

Keine Abwägung erforderlich

 

 

Im Auftrage

gez.

C. Hannemann

 

10.07.2017

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Obere Denkmalschutzbehörde

Planungskontrolle

AZ: 170710-Wiemersdorf-Bplan9-Änd1

 

Frau kerstin.orlowski@alsh.landsh.de

 

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

 

 

Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung

10.07.2017

Bundesnetzagentur

Az Nr 19760

Thomas.Hintze@BNetzA.de

 

Im Zusammenhang mit einer evtl. Beeinträchtigung von Richtfunkstrecken möchte ich im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens auf Folgendes hinweisen:

 

Beeinflussung von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m sind nicht sehr wahrscheinlich. Entsprechende Untersuchungen zu Planverfahren mit geringerer Bauhöhe sind daher nicht erforderlich. Dies trifft auch auf Planungen zu, die noch keine Aussagen zur Bauhöhe treffen bzw. bei denen sich die vorhandene Bauhöhe nicht ändert. Die o.g. Planungen sehen keine Bauhöhen von über 20 m vor. Störungen des Richtfunks sind somit durch die vorgesehenen Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Da die Belange des Richtfunks durch die o.g. Planungen nicht berührt werden, erfolgt meinerseits keine weitere Bewertung.

 

Ich bitte Sie, bei zukünftigen Planverfahren von einer Beteiligung der Bundesnetzagentur im Kontext des Richtfunks Abstand zu nehmen, wenn die Bauhöhen 20 m nicht überschreiten. Wird dies nicht berücksichtigt, erfolgt zu entsprechenden Anfragen in der Regel keine Stellungnahme. Eine Ausnahme bilden Photovoltaikanlagen, da diese evtl. die Funkmessstationen der Bundesnetzagentur auch bei geringeren Bauhöhen stören können.

 

Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

 

www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung<http://www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung>.

 

Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, so steht Ihnen die Bundesnetzagentur, Referat 226 (Richtfunk), unter der u.a. Telefonnummer zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Thomas Hintze

(226-1k)

Referat 226 – Richtfunk, Flug-, Navigations- und Ortungsfunk;

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen;

 

Fehrbeller Platz 3;

10707 Berlin;

Telefon: 030-22480-437;

Telefax 030-22480-379;

E-Mail: Thomas.Hintze@BNetzA.de

 

 

Bauliche Anlagen mit einer Höhe über 20,00 m sind nicht vorgesehen

29.08.2017

Stadt Bad Bramstedt

Der Bürgermeister

Bauamt

Herr Dorow

 

dorow@bad-bramstedt.de

Die Stadt Bad Bramstedt nimmt die städtebaulichen Absichten der Gemeinde Wiemersdorf im Rahmen der mit der Aufstellung der mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 9 verfolgten Zielsetzung einer geringfüggigen Erweiterung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für einen Teil der im Plangebiet  gelegen Grundstücke zur Kenntnis.

 

Es sind meinerseits keine Anregungen und/oder Hinweise zu dieser städtebaulichen Planung vorzubringen.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Ende der Einwendungen Stand 05.09.2017 11:35 Uhr

 

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Achtung, diesen Text in Allris übernehmen, aber vorher mit Bürgermeister klären, wer befangen ist oder sein könnte

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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