Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2017/165  

Betreff: Wahl eines Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
04.10.2017 
13. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 13 (1) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nimmt der Amtsvorsteher in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Aufgaben des Gemeindeswahlleiters wahr. Der Amtsvorsteher ist gemäß § 13 (3) des Gemeindekreiswahlgesetzes in den Fällen des § 12 (1) Satz 1 bis 3 gehindert, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahrzunehmen, wenn er selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder Mitglied eines anderen Wahlorgans ist. Daher ist in diesem Fall vom Amtsausschuss eine andere Person zum Gemeindewahlleiter zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

Für die amtsangehörigen Gemeinden, die die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher übertragen haben, wird für den Fall des § 13 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes OVR Christian Stölting zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 06.05.2018 gewählt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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