Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2017/414  

Betreff: B 8 - Abwägungsbeschluss zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ecke Schulstraße / Kirchstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
25.07.2017 
18. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Entwurf des B-Planes Nr. 8 (Aufhebung) liegt / lag in der Zeit vom 20.06.-21.07.2017 öffentlich aus.

Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Nach der Einwendungsfrist müssen die eingegangenen Einwendungen für die Gemeinde abgewogen werden. Hierzu ist der Beschlussvorschlag vorbereitet worden.

 

Stand der Allris-Vorlage 12.07.2017 9:54 Uhr

 


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss:

 

Zur Aufhebung des des Bebauungsplanes Nr. 8 (Aufhebung) der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Ecke Schulstraße / Kirchstraße

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der / die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am  wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung/

Durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss

23.05.2017

Archäologisches Landesamt –

Obere Denkmalschutzbehörde, Planungskontrolle

 

AZ: Großenaspe-Bplan8-Aufhebung

 

Kerstin.orlowski@alsh.landsh.de

 

Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken und stimmen den vorliegenden Planunterlagen zu.

 

Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

 

Archäologische Funde sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

 

Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

23.05.2017

LLUR Untere Forstbehörde -

Da Wald nach Landeswaldgesetz durch die Planungen nicht betroffen wird, bestehen von forstbehördlicher Seite keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

04.07.2017

Kreis Segeberg - Der Landrat

für die Fachabteilungen:

 

 

 

- Tiefbau

Es bestehen keine Bedenken seitens des Tiefbaus.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken!

Keine Abwägung erforderlich.

 

-Kreisplanung

Keine Anregungen

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Untere Denkmalschutzbehörde

Es bestehen keine denkmalrechtlichen Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

- untere Naturschutzbehörde

Keine Anregungen und Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

- Wasser-Boden-Abfall Schutzbehörde für die Schutzgüter

 

 

 

SG Abwasser,

SG Abwasser

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht –Schmutz- und Niederschlagswasser- keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Gewässerschutz

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Bodenschutz,

Aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Grundwasserschutz,

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Wasser-Boden-Abfall/Geothermie

Keine Hinweise.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Verkehrsbehörde

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

Im Auftrage

gez.

C. Hannemann

 

 

Ende der Einwednungen, die ich bis zum 10.07.2017 12:24 Uhr erhalten habe. Scheunemann

 

 

30.05.2017

LLUR - Abteilung Landwirtschaft Regionaldezernat Südwest, Itzehoe –

AZ 2315-5121.12/60

 

Klaus.rickert@llur.landsh.de

 

 

Die 3 Fachabteilungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Itzehoe (Landwirtschaft, Bodenordnung, Dorfentwicklung/Tourismus) haben den o.a. Plan begutachtet:

Die Bereiche Flurbereinigung und Integrierte ländliche Entwicklung haben keine Bedenken.

 

Der Bereich Landwirtschaft hat den Bebauungsplan zur Kenntnis genommen, gibt keine Stellungnahme ab.

 

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Durchführung.

Keine Abwägung erforderlich.

31.05.2017

LLUR - Technischer Umweltschutz - Regionaldezernat Südost, Lübeck

Az 765 BLP Nr. 8 Aufhebung 23.05.2017

 

Kathrin.goldberg@llur.landsh.de

 

Zu den mir vorgelegten Planunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine weiteren Anregungen vorzubringen.

Bei Planänderung und Ergänzung bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten und ergänzten Teile.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bei Planänderung oder Ergänzung erfolgt eine erneute Beteiligung.

31.05.2017

Amt Boostedt-Rickling für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen -

Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Ende der Einwendungen, die ich bis zum 12.07.2017 9:17 Uhr bekommen habe Scheunemann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung, diesen Text nicht ins Allris übernehmen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter bzw. Mitglieder des PUMA Großenaspe

:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Achtung, diesen Text in Allris übernehmen, aber vorher mit Bürgermeister klären, wer befangen ist oder sein könnte

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter bzw. Mitglieder des PUMA Großenaspe von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

keine

 

 

Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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