Vorlage - VO/16/2017/416
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Am 01.07.2016 hatten Grundstückseigentümer aus dem Bereich Augustenhof den Antrag gestellt, den Bebauungsplan Nr. 9 zu ändern. Änderungswünsche waren die Herabsetzung der Mindestgrundstücksgröße und Zulassung der Doppelhausbebauung.
Über diesen Antrag hat der PUMA am 06.10.2016 beraten und beschlossen.
Die Gemeinde würde eine Änderung des B-Planes vornehmen, allerdings nicht dem Wunsch der Antragsteller entsprechend, sondern bei Beibehaltung der Einzelhausbebauung und bei einer Mindestgröße von 750 qm. Weiterhin müssen die Antragsteller die Kosten übernehmen und sich hierzu verpflichten.
In einer weiteren PUMA-Sitzung am 06.12.2016 wurde beschlossen, die Mindestgröße auf 700 qm (statt 800 qm) reduzieren zu können.
Den Antragstellern wurde das Beschlussergebnis mitgeteilt und auch die wahrscheinlich anfallenden Kosten wurden skizziert.
Die Antragsteller sollten sich entsprechend erklären und ggf. die vorbereitete Kostenübernahmeerklärung unterschreiben.
Die Antragsteller haben letztlich am 27.06.2017 erklärt, dass Sie an der Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr interessiert sind.
Dies wird dem PUMA zu Kenntnis gegeben, da der Fall „2. Änderung des B-Planes Nr. 9“ damit erledigt ist
Der PUMA nimmt diese Informationen zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: