Vorlage - VO/08/2017/255
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2016 die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Planverfahren (18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Nr. 11 für das Gebiet "östlich der L319, nördlich der Gemeindegrenze Fuhlendorf, schräg gegenüber dem Gewerbegebiet" gefasst.
Das Planverfahren wurde begonnen.
Da das Gelände für diese Planverfahren noch im Privateigentum lag, wurde ein Vertrag mit dem Grundeigentümer geschlossen.
Der Grundeigentümer hat jedoch nun von seinem vertraglich eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.
Die Gemeinde Wiemersdorf könnte zwar grundsätzlich auch einen Bebauungsplan auf Privateigentum erlassen, dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn der Eigentümer an der Umsetzung des Bebauungsplanes interessiert ist.
Dies scheint im vorliegenden Fall nicht (mehr) so zu sein.
Aus diesem Grund wird seitens der Amtsverwaltung – Frau Scheunemann /zuständig für die Bauleitplanung – vorgeschlagen, die beiden Planverfahren (18. F-Plan-Änderung und Aufstellung B-Plan 11) an dieser Stelle zu beenden und abzuwickeln (Kosten etc).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf beschließt, die beiden Planverfahren Planverfahren (18. F-Plan-Änderung und Aufstellung B-Plan 11) an dieser Stelle zu beenden und abzuwickeln (Kosten etc). Die Umsetzung des geplanten Gebietes ist aufgrund des Vertragsrücktritts nicht mehr möglich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
keine
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: