Vorlage - VO/20/2017/175
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Sachverhalt:
Es ist für die Schlichtwohnungen in der Unterkunft in Hardebek eine neue Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt worden. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahre 2003.
Die Benutzungsgebühr verändert sich von 8,11 € je m² Wohnfläche ohne Stromkosten auf 7,88 € je m² Wohnfläche mit Stromkosten.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Amtsausschuss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land (Wortlaut siehe Anlage).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Satzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-09-19 Satzung Benutzungsgebühren Schlichtwhg. (33 KB) | (57 KB) |