Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/20/2017/175  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
04.10.2017 
13. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2017-09-19 Satzung Benutzungsgebühren Schlichtwhg. PDF-Dokument

Sachverhalt:

Es ist für die Schlichtwohnungen in der Unterkunft in Hardebek eine neue Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt worden. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahre 2003.

Die Benutzungsgebühr verändert sich von 8,11 € je m² Wohnfläche ohne Stromkosten auf 7,88 € je m² Wohnfläche mit Stromkosten.

 


Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Amtsausschuss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land (Wortlaut siehe Anlage).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-09-19 Satzung Benutzungsgebühren Schlichtwhg. (33 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung