Vorlage - VO/07/2017/162
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Sachverhalt:
Die bisher gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird durch die neue Koalition („Jamaikabündnis“) durch die Änderung des § 76 GO (Gemeindeordnung) aufgehoben. Die Gemeinden vor Ort entscheiden in eigener Zuständigkeit darüber ob und wenn ja, in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder ob auf diese verzichtet wird.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-10-25 drucksache-19-00150 (27 KB) |