Vorlage - VO/01/2017/161
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Sachverhalt:
Die derzeitige Entschädigungssatzung sieht in § 2 – Entschädigung für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister sowie für deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter – vor, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister eine Entschädigung in Höhe von 400,-- € monatlich als Festbetrag erhält. Entsprechend der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein wird grundsätzlich empfohlen, eine Entschädigung bis zur Höhe des Höchstsatzes (derzeit 465,--€) zu zahlen. In allen anderen Amtsgemeinden wird der jeweilige Höchstsatz gezahlt.
Des Weiteren sollen in § 4 auch die Entschädigungen für die Gemeindewehrführerin bzw. den Gemeindewehrführer sowie dessen bzw. deren Stellvertreter als auch die Entschädigung des Gerätewartes bis zu Höhe des Höchstsatzes gezahlt werden.
Aufgrund dieser umfangreichen Änderungen wird daher eine neue Satzung erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt wegen der umfangreichen Änderungen in § 2 und § 4 eine neue Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Armstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) gemäß vorgelegtem Entwurf.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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1 | 2017-11-14 Entschädigungssatzung Armstedt 2018 Entwurf (37 KB) | (84 KB) |