Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/06/2018/137  

Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Hitzhusen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hitzhusen Entscheidung
12.04.2018 
20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Information:

Das Mininsterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.

 

Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprüft und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas

 

In dem Brief an die Gemeinde Hitzhusen schreibt das Ministerium weiter:

 

Der Verkehrszählung 2015 zufolge ist das Verkehrsaufkommen uauf der ihre Gemeinde belastenden Hauptverkehrsstraße unter 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (DTV von 8220) gesunken und damit unterhalb der Kartierungsschwelle. Für ihre Gemeinde wurden daher aktuell keine neuen Lärmkarten ausgearbeitet. Eine Überprüfung oder Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist gesetzlich nicht gefordert.

 

 

Beschluss (Vorschlag):

Diese Information nimmt die Gemeindevertretung zur Kenntnis.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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