Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2018/191  

Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Bimöhlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
05.03.2018 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Information:

Das Mininsterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.

 

Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprügt und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas

 

In dem Brief an die Gemeinde Bimöhlen schreibt das Ministerium weiter:

 

Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 12.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de .

 

Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.

 

 

Die Gemeinde Bimöhlen hat mit Bekanntmachung vom 12.01.2018 zur Beteiligung am 05.03.2018 um 20:00 Uhr im Feuerwehr- und Bürgerhaus , Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen eingeladen.

 

Im Rahmen dieser Beteiligung können Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden.

 

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen wird insofern bis spätestens 18.07.2018 überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

 

Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Beschluss zu benennen. Dies ist am 12.01.2018 im Rahmen der Erstellung de Beschlussvorlage noch nicht möglich.

 

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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