Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2018/470  

Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Großenaspe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.07.2018 
1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Stand der Vorlage 12.01.2018 11:06 Uhr Scheunemann, Inhalt erfasst aber noch nicht frei gegeben!!!! Das muss noch erfolgen, damit der TO für die Sitzungseinladung sichtbar wird.

 

Aktualisierung am 02.05.2018, weil am 15.05.2018 eine PUMA-Sitzung stattfindet und dieser TOP evtl. beraten und beschlossen werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Information:

Das Mininsterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.

 

Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprügt und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas

 

In dem Brief an die Gemeinde Großenaspe schreibt das Ministerium weiter:

 

Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 14.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de .

 

Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung bzw. PUMA auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.

 

 

Die Gemeinde Großenaspe muss noch mit Bekanntmachung vom _________ zur Beteiligung am ________ um ______ Uhr im _______________, 24623 Großenaspe einladen.

 

Die Gemeinde Großenaspe muss noch mit Bekanntmachung vom 02.05.2018 zur Beteiligung am 15.05.2018 um 20:00 Uhr im Mehrzweckraum der Grundschule Großenaspe, Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe einladen. Die Bekanntmachung ist vorbereitet. Auf eine Rückmeldung des PUMA-Vorsitzenden wird noch gewartet, ob der Punkt auf die TOP soll oder nicht.

 

 

Im Rahmen dieser Beteiligung können Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden.

 

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Großenaspe muss insofern bis spätestens 18.07.2018 überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

 

Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Beschluss zu benennen. Dies ist am 12.01.2018 im Rahmen der Erstellung de Beschlussvorlage noch nicht möglich.

 

 

Beschluss:

 

Bitte formulieren, was beschlossen wurde:

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür

Gegen

Enthaltung

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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