Vorlage - VO/16/2018/479
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Großenaspe hat durch den Bebauungsplan Nr. 21 "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring , Kirchstr. und Heidmühler Weg" ein neues Baugebiet mit einer neuen Straße und einem Fußweg geschaffen. Die Straße und der Fußweg sind momentan noch Privateigentum der Gemeinde und sollen der Öffentlichkeit gewidmen werden.
Grundlage hierfür ist das Straßen und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der aktuellen Fassung wird eine Teilfläche das Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, graue Fläche) als Straße für den öffentlichen Verkehr mit der Bezeichnung „Am Eidring“ gewidmet.
Die vorstehende Straße wird als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Ein weiterer Teil des Grundstücks der Gemarkung Großenaspe, Flur 13, Flurstück 169 (genaue Lage siehe Anlage, orangene Fläche) wird als sonstiger öffentlicher Weg und zwar als Fußweg im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 4b Straßen- und Wegegesetz eingestuft.
Die Widmung wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
____ dafür___ dagegen ___ enthalten
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-27 Lageplan Widmung "Am Eidring" Großenaspe (1108 KB) | (877 KB) | |||
2 | §6 Straßen- und Wegegesetz SH (38 KB) | ||||
3 | §3 Straßen- und Wegegesesetz SH (39 KB) |