Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2018/201  

Betreff: Evtl. Abschluss zusätzlicher Unfallversicherungsleistungen für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
17.04.2018 
15. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-03-28 Kostenberechnung GVV-Unfallversicherung PDF-Dokument

Sachverhalt:

Bekanntlich tritt der Unfallversicherungsschutz der Hanseatischen Unfallkrankenkasse (HFUK) bei jedem Unfall während des Feuerwehrdienstes vollumfänglich ein durch den Beitritt der Kommunen in den Fonds für nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden werden auch Gesundheitsschäden, deren Unfallursuche nicht am Unfall liegt, entschädigt. Es wird jedoch gutachterlich geprüft, ob der Schaden, wie er im Unfallhergang geschildert wird, durch den Unfall auch dann hätte verursacht werden können, wenn es keine Vorschäden gegeben hätte.

 

Beispiel: Ein Herzinfarkt kann auch passieren, wenn vorher nicht ein Herzleiden festgestellt worden ist; eine Achillessehne kann bei bestimmten Bewegungen reißen, auch wenn dies nicht vorher schon in Behandlung ist.

 

Durch die Einrichtung des HFUK-Sonderfonds können nun auch nicht unfallbedingte Gesundheitsschäden ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs entschädigt werden:

 

Entschädigt werden z.B. Arbeitsunfähigkeit = 15 Tage = 21,50 €/Tag (max. 1.000 €)

 

oder z.B. schwere Unfälle mit dauernder Minderung der Erwerbsunfähigkeit, bspw. 80 bis 100 MdE = 10.000 €

 

oder Todesfälle = einmalig 20.000 €

 

Ergänzend zu den vorstehenden Leistungen bietet die GVV Köln weitergehende Leistungen an:

 

z.B. Basisbaustein A Plus:

aktive Feuerwehrleute 50.000 € Todesfall, Invalidität 150.000 €; Jahresbeitrag 3,21 €/Mitglied

 

 

Ergänzungsbaustein B (gilt, soweit HFUK ihre Eintrittspflicht ablehnt, weil ein medizinier Zusammenhang zwischen Gesundheitsschädigung und Feuerwehrdienst nicht festzustellen ist):

Nur für Aktive:Todesfall 20.000 €, Invalidität 60.000 €, Tagegeld ab 1.Tag (max. 365 Tage) = 20 €, Jahresbeitrag 2,89€/Mitglied

 

Aus der in Anlage beigefügten Tabelle kann unter Berücksichtigung der Gesamtmitgliederzahl entnommen werden, welche Jahresbeiträge zu entrichten sind.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, eine / keine ergänzende Unfallversicherungsleistung unter Berücksichtigung des Angebotes der GVV für die aktiven Feuerwehrangehörigen abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-03-28 Kostenberechnung GVV-Unfallversicherung (12 KB) PDF-Dokument (34 KB)    
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