Vorlage - VO/07/2018/188
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 27.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.817.020,20 € und einem Eigenkapital von 4.129.695,89 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 144.611,06 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 103.122,04 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 41.489,02 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 07 - Prüfung Jahresergebnis 2016 (97 KB) |