Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2018/146  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Walther Hadeler
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Hadeler, Walther
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hasenkrug Entscheidung
25.04.2018 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
11 - Prüfung Jahresergebnis 2016  

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die am 10.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016hrte zu keinen Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.869.859,56 € und einem Eigenkapital von 1.600.223,48 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 145.393,78 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Gem. §25 Abs. 3 darf die Ergebnisrücklage nur 25% der Kapitalrücklage betragen. Daher ist die Differenz in die Kapitalrücklage umzubuchen:

 

 

Saldo

Anteil Ist %

Anteil Soll %

Saldo

Differenz

 

 

-1.454.839,70

 

 

-1.454.839,70

 

612001.201000

Allgemeine Rücklage

-1.100.603,33

 

 

-1.163.871,76

 

612001.203000

Ergebnisrücklage

-354.236,37

32,19

25

-290.967,94

-63.268,43

612001.205000

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

-145.393,78

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11 - Prüfung Jahresergebnis 2016 (106 KB)      
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