Vorlage - VO/01/2018/176
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 19.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.226.176,50 € und einem Eigenkapital von 988.235,64 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 61.620,72 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüssen ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 01 - Prüfung Jahresergebnis 2015 (96 KB) |