Vorlage - VO/01/2018/177
|
|
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat nach § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Die am 19.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.620.759,99 € und einem Eigenkapital von 1.173.167,42 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 184.931,78 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 141.966,92 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus den Jahren 2014 und 2015 benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 42.964,86 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 01 - Prüfung Jahresergebnis 2016 (100 KB) |