Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2018/503  

Betreff: F 5 und B 12 - evtl. neue Auftragsvergabe für ein Gutachten zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
15.05.2018 
22. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Herr Bernd Konrad, Vorsitzender des PUMA Großenaspe wird auf der Sitzung noch mehr zu den Huíntergründen erläutern.

 


Beschlussvorschlag:

evtl. neue Auftragsvergabe für ein Gutachten zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes

 

 

Hintergrund:

Die Gemeinde Großenaspe möchte die notwendige Erweiterung des Kindergarten- und / oder Schulbereiches vornehmen.

Hierzu ist müssen evtl. weitere Flächen angekauft werden.

 

Bei der Verhandlung über eine Fläche wurde von dem Eigentümer vorgebracht, dass evtl. verbleibende Fläche bebaut werden könnte, wenn die Geruchsimmissionen des Landwirtschaftlichen Betriebes mit kreisförmig mit einem bestimmten Radius gemessen werden, sondern wenn die Messung in Form einer Elipse vorgenommen werden würde. Die Elipse würde dann die allgemein vorherrschende Windrichtung berücksichtigen.

 

Die Geruchsgutachten werden von Fachgutachtern erstellt nach den gängigen Vorschriften. Ob es evtl. neuere Vorschriften gibt und eine Messung heutzutage Elipsenförmig zulässig ist oder angewandt wird, kann heute (07.05.2018) noch nicht gesagt werden. Dies müsste vor Auftragserteilung noch geklärt werden.

 

Um keine Zeit zu verlieren, soll der PUMA beraten und beschließen, dass ggf ein neues Gutachten erstellt wird. Es soll jedoch nur dann ein neues Gutachten erstellt werden, wenn auch überjaupt zu erwarten ist, dass durch andere Messtechnik ( Elipse statt Kreis) andere Werte eine Aussage zur evtl. Bebaubarkeit von Grundstücken aussagen würde.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

  1. .Der PUMA beschließt, ein neues Gutachten zur Ermittlung der Geruchsimmssionen erstellen zu lassen.
    Das Gutachten soll nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn andere Messtechnik (Elips statt Kreis) ein anderes Ergebnis als das Gutachten vom 14.03.2008 erwarten lässt. Sofern immer noch das gleiche Messverfahren als Grundlage dient, muss kein neues Gutachten beauftragt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des PUMA

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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