Vorlage - VO/11/2018/148
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Sachverhalt:
Da es künftig nur noch den Finanzausschuss und den Planungs- und Maßnahmenausschuss, mit der Besetzung von jeweils 4 Gemeindevertreter/innen und 3 bürgerlichen Ausschussmitgliedern, geben soll, muss die Hauptsatzung entsprechend geändert werden. Weiterhin wird § 5 Abs. 5 aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg geändert.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung, die mit Wirkung vom 01.06.2018 in Kraft treten soll.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung Hasenkrug 2018 (57 KB) | (67 KB) |