Vorlage - VO/02/2018/205
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Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2019 – 2023 ist von der Gemeinde Bimöhlen eine Person zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden soll. Die Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 25 und 69 Jahre
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bimöhlen (Nebenwohnung reicht nicht aus)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagslisten mit nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen sind und öffentlich ausliegen:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und –ort, beruf, Anschrift
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagslisten muss bis zum 15.08.2018 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2018 zu erfolgen hat.
Beworben hat sich Herr Thomas Kahrau. Da die persönlichen Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, wird die Bewerbung dem Protokollführer/in vorgelegt und kann bei der Sitzung eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 wird folgende Person vorgeschlagen:
Thomas Kahrau
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Informationen zum Schöffenamt
Amtsgericht Neumünster
Aufforderung Einreichung
Vorschlagslisten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-05 Aufruf Schöffen gesucht 2019-2023 (18 KB) | (57 KB) | |||
2 | 2018-05-23 Schreiben AG NMS v. 24.01.2018 (422 KB) |