Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/05/2018/007  

Betreff: Wahl der Mitglieder der Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hagen Entscheidung
18.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Sofern in der Gemeindevertretung nur eine Fraktion vorhanden ist, werden die Mitglieder der Ausschüsse nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.

 

Gemäß Hauptsatzung sind drei Ausschüsse zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Anträge zum Wahlverfahren

Bürgermeister/in fragt, ob es für die Wahl der Ausschüsse Anträge zum Wahlverfahren gibt. Auf Antrag von                                           wird die über die Besetzung der Ausschüsse je Ausschuss en bloc abgestimmt.

 

  1. Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung

a)      Finanzausschuss (3 Personen = 3 GV)

 

 

b)      Planungs- und Maßnahmenausschuss (5 Personen, 3 GV, 2 BM)

 

 

c)      Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten (5 Personen = 3 GV, 2 BM)

 

 

Abstimmungsergebnis: dafür

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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