Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2018/009  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
11.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung kann stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse wählen (§ 46 Abs. 4 GO)

 

Bei der Wahl sind folgende Bestimmungen entsprechend anzuwenden:

 

§ 46 Abs. 1 GO"Jede Fraktion kann verlangen, dass die stellvertretenden Mit

glieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden". (Nr. 1.2)

Wird dieser Antrag nicht gestellt, ist nach Meiststimmenwahl zu wählen. (Nr. 1.1)

 

§ 46 Abs. 3 S. 1 u. 2 GO"Wenn die Hauptsatzung dies bestimmt, können neben Ge

meindevertreterinnen und -vertretern auch andere Bürgerinnen und Bürger zu stellvertretenden Mitgliedern von Ausschüssen gewählt werden. Sie müssen der Gemeindevertretung angehören können."

 

Auszug aus § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde:

 

Jede Fraktion kann bis zu zwei Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zur Wahl zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorschlagen. Ein stellvertretendes Ausschussmitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion oder ein auf Vorschlag seiner Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Anträge zum Wahlverfahren

 

Zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, die Besetzung der stellvertretenden Ausschussmitglieder nach folgender gemeinsam erarbeiteter Vorschlagsliste per Blockwahl im Meiststimmenverfahren durchzuführen.

 

oder alternativ:

 

Die -Fraktion beantragt, dass die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. Aus diesem Grunde stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang über die Wahlvorschläge (Listen) der Fraktionen wie folgt ab:

 

 

Anschließend wird die Zahl der Stimmen, die jeder Wahlvorschlag erhält, durch 0,5 - 1,5 - 2,5 usw. geteilt. Im Weiteren werden die Wahlstellen in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt, wie oben unter -Sachverhalt- beschrieben. Danach sind für die ständigen Ausschüsse nachstehende stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt.

 

Finanzausschuss

 

 

Planungs- und Maßnahmenausschuss

 

 

 

 

Die Vorgeschlagenen werden in offener Abstimmung gewählt.

 

Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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