Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2018/011  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden bzw. des Stellvertretenden für die Bürgermeisterin / den Bürgermeisterim Amtsausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
11.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die Anzahl der Stellvertretenden je Mitglied des Amtsausschusses. Das gilt sowohl für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister als auch für die weiteren Mitglieder. Sie sind aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen.

 

Die Wahl der Stellvertretenden bzw. des Stellvertretenden der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister im Zeitpunkt der Wahl der Stellvertretenden angehört. Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO entsprechend (§ 9 Abs. 3 AO), d. h. über den Vorschlag ist ein Beschluss zu fassen.

.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Wahl der Stellvertretenden des ehrenamtlichen Bürgermeisters erfolgt auf Vorschlag der                             -Fraktion, da der Bürgermeister dieser angehört.

 

Deshalb wird auf Vorschlag der -Fraktion als Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt:

 

Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Enthaltungen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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