Vorlage - VO/11/2018/011
|
|
Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2019 – 2023 ist von der Gemeinde Hasenkrug eine Person zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden soll. Die Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 25 und 69 Jahre
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hasenkrug (Nebenwohnung reicht nicht aus)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagslisten mit nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen sind und öffentlich ausliegen:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Beruf, Anschrift
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagslisten muss bis zum 15.08.2018 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2018 zu erfolgen hat.
Beworben hat sich Frau Kerstin Höhne und Frau Britta Gotha. Da die persönlichen Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, werden die Bewerbungen dem Protokollführer/in vorgelegt und können bei der Sitzung eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 wird folgende Person vorgeschlagen:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Informationen zum Schöffenamt
Amtsgericht Neumünster
Aufforderung Einreichung
Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-05-23 Schreiben AG NMS v. 24.01.2018 (422 KB) | ||||
2 | 2018-02-05 Aufruf Schöffen gesucht 2019-2023 (18 KB) | (57 KB) |