Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2018/006  

Betreff: Wahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Christian Stölting
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
02.07.2018 
Konstituierende Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 10 a Abs. 1 AO kann der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bilden. Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder. Wenn die Hauptsatzung des Amtes die bestimmt, können in die Ausschüsse auch andere Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören oder angehören können (§ 10 a Abs. 2 AO). Ihre Zahl darf die der Mitglieder des Amtsausschusses im Ausschuss nicht erreichen. Die Wahlen sind nach dem Meistimmenverfahren (Nr. 1.1) durchzuführen.

 

Nachrichtlich

Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses

Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses sind von den Ausschussmitgliedern nach dem Meistimmenverfahren zu wählen, d. h., die Wahl erfolgt durch den Ausschuss selbst.

 


Beschlussvorschlag:

1. Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung

 

a)      Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschuss (7 Mitglieder)

Mitglieder:persönliche Vertreter:

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

 

b)      Personalausschuss (4 Mitglieder)

a) Amtsvorsteher

b) 1. stellv. Amtsvorsteher

c) 2. stellv. Amtsvorsteher

d) Finanzausschussvorsitzende(r)

 

Stellvertretendes Mitglied:

 

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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