Vorlage - VO/20/2018/006
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Sachverhalt:
Nach § 10 a Abs. 1 AO kann der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bilden. Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder. Wenn die Hauptsatzung des Amtes die bestimmt, können in die Ausschüsse auch andere Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören oder angehören können (§ 10 a Abs. 2 AO). Ihre Zahl darf die der Mitglieder des Amtsausschusses im Ausschuss nicht erreichen. Die Wahlen sind nach dem Meistimmenverfahren (Nr. 1.1) durchzuführen.
Nachrichtlich
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses
Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Amtsausschusses sind von den Ausschussmitgliedern nach dem Meistimmenverfahren zu wählen, d. h., die Wahl erfolgt durch den Ausschuss selbst.
Beschlussvorschlag:
1. Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung
a) Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschuss (7 Mitglieder)
Mitglieder:persönliche Vertreter:
Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür
b) Personalausschuss (4 Mitglieder)
a) Amtsvorsteher
b) 1. stellv. Amtsvorsteher
c) 2. stellv. Amtsvorsteher
d) Finanzausschussvorsitzende(r)
Stellvertretendes Mitglied:
Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: