Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2018/014  

Betreff: Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von Sportgeräten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nicole Pohlmann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
09.07.2018 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-06-27 Antrag + Angebote Sportverein  

Sachverhalt:

Der anliegende Antrag des Weddelbrooker Sportvereins ist im Juni 2018 der Gemeinde Weddelbrook zur Beratung eingereicht worden. Der Weddelbrooker Sportverein beantragt bei der Gemeinde die Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von Sportgeräten in Höhe von 1.781,47 €. Geplant ist einen Raum im Sportlerheim für Funktional Training/Zirkeltraining auszustatten um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. Damit der Weddelbrooker Sportverein ebenfalls Zuwendung für die Anschaffung von Sportgeräten vom Kreis Segeberg erhält, wird laut Richtlinie des Kreises Segeberg vorausgesetzt, dass sich die Gemeinde mit mindestens 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Weddelbrooker Sportverein mit der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 30 % an den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten (bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag und der Angebote), zu unterstützen.

 


 

 


Anlage/n:

Antrag  + Angebote

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-06-27 Antrag + Angebote Sportverein (376 KB)      
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