Vorlage - VO/07/2018/016
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Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2019-2023 ist von der Gemeinde Weddelbrook mindestens 1 Person zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden soll. Die Person muss folgende Voruassetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 25 und 69 Jahre
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weddelbrook (Nebenwohnung reicht nicht aus)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagslisten mit nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen sind und öffentlich ausliegen:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdtaum und –ort, Anschrift, Beruf
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagslisten muss bis zum 15.08.2018 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2018 zu erfolgen hat.
Für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Beworben hat sich Frau Uta Wasner.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 wird folgende Person vorgeschlagen:
Uta Wasner
Anlage/n:
Allgemeinde Infos
Schreiben vom Gericht
Bezüglich Erstellung Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-05 Aufruf Schöffen gesucht 2019-2023 (18 KB) | (57 KB) | |||
2 | 2018-05-23 Schreiben AG NMS v. 24.01.2018 (422 KB) |