Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2018/027  

Betreff: F 5 und B 12 - Sachstand zur Erneuerung des Gutachtens zu Geruchsimmissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
23.07.2018 
1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen der PUMA-Sitzung vom 15.05.2018 TOP 6 wurde die Erneuerung des Geruchsgutachtens aus dem Jahr 2008 beschlossen.

Hierfür sollte zunächst ermittelt werden, ob aufgrund von geänderten Vorgaben oder Messtechniken das Gutachten überhaupt zu einem anderen Ergebnis führen kann.

 

In einem Telefonat mit dem TÜV-Nord wurde mitgeteilt, dass die Parameter heutzutage anders ausgewertet / angesetzt/ begutachtet werden, so dass sich durch aktuelle Auswertung ein neues Bild ergeben könnte.

 

Diese aktuelle Betrachtung der damaligen Werte wurde am 29.05.2018 / 26.06.2018 in Auftrag gegeben.

Ein Ergebnis liegt bis heute (05.07.2018 17:17 Uhr) noch nicht vor.

Es kann jedoch sein, dass bis zur Sitzung des PUMA am 17.07.2018 schon ein Ergebnis vorliegt, so dass dieser Tagesordnungspunkt sicherheitshalber vorbereitet wird.

 

Sollte noch kein Ergebnis vorliegen, so bleibt es eine Zwischeninformation.

 


Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

Die aktualisierte Auswertung der damaligen Messwerte liegt noch nicht vor.

 

Oder

 

Die aktualisierte Auswertung der damaligen Messwerte liegt vor.

Hieraus ergibt sich, dass die Immissionen und Emmissionen nach wie vor keine Möglichkeit für eine Bebauung im südlichen Bereich ermöglichen. Das Gutachten wird zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nun das Planverfahren aus dem Jahr 2004 endgültig ad acta gelegt wird. Das Verfahren ist zu beenden und abzurechnen.

 

Oder

 

Die aktualisierte Auswertung der damaligen Messwerte liegt vor.

Hieraus ergibt sich, dass die Immissionen und Emmissionen eine Bebauung im südlichen Bereich zulassen könnten. Das Gutachten wird zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass nun das Geruchsgutachten aus dem Jahr 2008 mit den aktuellen Werten aus Viehhaltung, Planunterlagen, Windrichtungen…. Zu überarbeiten ist. Hierfür soll der entsprechende Auftrag vergeben werden.

Sollte das aktualisierte Gutachten im Ergebnis zur Folge haben, dass eine Bebauung im südlichen Teil tatsächlich möglich scheint, so so  das Planverfahren aus dem Jahr 2004 endlich zu Ende geführt werden.

 

Oder……

 

Bitte selbst formulieren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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