Vorlage - VO/01/2018/016
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Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2019-2023 ist von der Gemeinde Armstedt mindestens 1 Person zu benennen, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden soll. Die Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 25 und 69 Jahren
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Armstedt
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagsliste mit nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen ist und öffentlich ausliegt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum/- ort, Anschrift, Beruf
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagsliste muss bis zum 15.08.2018 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2018 zu erfolgen hat und vorher noch der Termin für die Auslegung der Vorschlagsliste öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. (Siehe Anlage § 26 GVG).
Die Abstimmung hat öffentlich zu erfolgen (siehe Anlage).
Beworben haben sich Claus Georg Scholtz und Daniela Grigoszat. (Bewerbungen liegen dem Protokollführer vor)
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 wird folgende Person vorgeschlagen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anschreiben vom AG NMS
Allgemeine Infos
§ 36 GVG
Öffentliche Behandlung der Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-02-05 Aufruf Schöffen gesucht 2019-2023 (18 KB) | (57 KB) | |||
2 | 2018-07-09 öffentl. Behandlung der Vorschlagsliste/Datenschutz (105 KB) | ||||
3 | 2018-07-09 § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) (66 KB) | ||||
4 | 2018-07-09 Schreiben vom AG NMS vom 24.01.2018 (415 KB) |