Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2018/017  

Betreff: Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nicole Pohlmann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen Entscheidung
03.09.2018 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-07-17 Richtlinie Zuschuss Übungsleiter/innen ab 01.01.2018 (PDF)  

Sachverhalt:

Förderung des Ehrenamtes: Der Kreis Segeberg gewährt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Kreises Sportvereinen im Kreis Segeberg Zuschüsse zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und anerkannter Vereinsmanager/innen. Diese Mittel werden dem Kreissportverband zur Verfügung gestellt, der die Auszahlung vornimmt.

 

Der Kreiszuschuss betrug bislang 2,50 € je Übungsstunde (gleich 60 Minuten). Bezuschussungsfähig sind alle Übungsgruppen im Jugendbereich (bis einschließlich vollendetes 18. Lebensjahr), für Erwachsene und Senioren. Gruppen des Behinderten- und Versehrtensports sind von der Regelung ausgenommen.

Vorausgesetzt wird, dass sich sowohl die Vereine als auch die für sie zuständigen Gemeinden mit einem mindestens gleich hohen Betrag beteiligen.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2018 ist der Kreiszuschuss auf einen Stundenbetrag von 3,00 € erhöht worden. Des Weiteren sind jetzt auch Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren bezuschussungsfähig.

 

Bisher hat die Gemeinde Bimöhlen die Übungsleiterentschädigung auch an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter für Erwachsene gewährt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.

 

Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter für Übungsgruppen im Erwachsenen- und Seniorenbereich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n: Richtlinie des Kreises Segeberg

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-07-17 Richtlinie Zuschuss Übungsleiter/innen ab 01.01.2018 (PDF) (39 KB)      
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